Organisatorisches
Vor der ersten Behandlung
Damit eine physiotherapeutische Behandlung in Anspruch genommen werden kann, benötigen Sie eine Verordnung Ihres Haus- oder Facharztes.
Diese muss von der jeweiligen Krankenkasse bewilligt werden, damit eine teilweise Rückerstattung der Therapiekosten möglich ist. Weiter sollte die Bewilligung VOR der ersten Therapieeinheit eingeholt werden.
Falls Sie eine Zusatzversicherung haben, informieren Sie sich, ob diese die verbleibenden Therapiekosten übernimmt.
Bei der ersten Therapieeinheit
Bitte Befunde (Röngtenbilder, MR, usw. ) mitnehmen.
Verordnung/Bewilligung mitnehmen.
Bequemes Gewand anziehen.
Nach der Therapieeinheit
Jede Einheit ist direkt vor Ort in Bar zu bezahlen
Nach Abschluss der Therapieserie
Nach der letzten Behandlung bekommen Sie eine für die abgeleisteten Therapieeinheiten eine Honorarnote.
Diese können Sie gemeinsam mit der bewilligten Verordnung an Ihre jeweilige Krankenkasse schicken um eine teilweise Kostenrückerstattung in Anspruch zu nehmen.